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Regelwerk der 7.Armee *
Regelwerk der 7.Armee:

Regelwerk (ArmA III-Server):

Erscheinungsbild und Etikette:
§1 Alle Kameraden müssen gemäß der Allgemeinen Grundausbildung innerhalb ihres Namens die Dienstnummer, das Rangkürzel sowie den Vor- und Nachnamen verschriftlicht haben "Beispiel: [G-00] M. Mustermann".
§2 Während man auf den 7.Armee Servern spielt, muss die 7.Armee ArmA III-Unit aktiv sein.
§3 Sofern in einer Mission Flecktarn getragen wird, ist es Pflicht, eine Basisuniform beim Appell und in der Basis zu tragen.
§3.1 Alle Soldaten bis zum Rang des Stabsunteroffiziers haben bei Verwendung der Basisuniform Koppel und Feldbluse zu tragen.
§3.2 Alle Soldaten, die einen Rang zwischen dem des Feldwebels und Oberst bekleiden, haben bei Verwendung der Basisuniform Feldbluse und Splitterschutzweste zu tragen.
§4 Das Rauchen und Konsumieren jedweder narkotischer und/oder Genussgegenstände ist in jeglichen Fortbewegungsmitteln und am Appellplatz sowie den in der Basis stehenden Gebäuden verboten.

Befehlsverweigerung:
§5 Sofern eine unberechtigte Befehlsverweigerung eines Soldaten vorliegt, liegt es im Ermessen des befehlshabenden Soldaten, eine entsprechende Bestrafung zu verhängen.
§5.1 Auf Wunsch des befehlshabenden Soldaten und unter Absprache mit der Operationszentrale sind die für schuldig befundenen Soldaten zur Basis zurückzubringen, in der der Kompaniefeldwebel und/oder Unteroffizier vom Dienst nach Klärung des Sachverhaltes eine Strafe verhängen können.
§5.2 Von Bestrafungen im Feld sind abzusehen, da diese den weiteren Missionsverlauf deutlich aufhalten und erschweren können.
§5.3 Die verhängte Strafe muss mit den allgemeinen Menschenrechten vereinbar sein.
§5.4 Bei mehrmaligem Zuwiderhandeln gegen die Befehlskette und/oder aufgrund eines schweren Verstoßes gegen die Rangordnung können auch missionsexterne Strafen in Form von Disziplinarverfahren verhangen werden.

Missbrauch von Waffensystemen und Ausrüstungsgegenständen:
§6 Der Missbrauch von Staatseigentum ist untersagt. Dies gilt auch für eroberte Waffensysteme und Ausrüstungsgegenstände.
§6.1 Alle Ausrüstungsgegenstände, die von der 7.Armee oder deren Verbündeten eingesetzt werden, sollten mit gebührendem Respekt behandelt werden.
§6.2 Das vermeidbare in Gefahr bringen von Ausrüstungsgegenständen sowie Fahrzeugen der 7.Armee und deren Verbündeten wird mit Strafen geahndet.
§6.3 Bei mehrmaligem Zuwiderhandeln gegen die sinngemäße Verwendung von Ausrüstungsgenständen und/oder aufgrund eines schweren Verstoßes gegen die geregelte Verwendung von Waffensystemen können auch missionsexterne Strafen in Form von Disziplinarverfahren verhangen werden.

Prüfungssituationen:
§7 Bevor die jeweiligen praktischen Prüfungen des Unteroffiziers-/Feldwebellehrgangs innerhalb einer üblichen Mission durchgeführt werden können, muss die theoretische Einheit bestanden worden sein.
§7.1 Sofern es die Mitgliederzahlen zulassen, werden die Termine für das Absolvieren der praktischen Prüfung durch den Rat vergeben, damit eine optimale Prüfungssituation unter Observation mehrerer Ratsmitglieder gewährleistet werden kann.
§7.2 Sofern es die Mitgliederzahlen nicht zulassen, werden die Termine für das Absolvieren der praktischen Prüfung anhand der Spielerzahlen in einer Mission und unter Berücksichtigung der Anwesenheit des Prüflings vergeben und am selben Tage abgehalten.
§7.3 Sofern es die Situation in einer Mission nicht zulassen sollte, eine ordnungsgemäße und faire Prüfung stattfinden zu lassen, werden die anwesenden Ratsmitglieder die Prüfung abbrechen oder erst gar nicht stattfinden lassen.
§8 Bei einer Unteroffiziersprüfung muss der zu prüfende Soldat die Fähigkeit zeigen, als Truppführer mindestens fünf Soldaten führen zu können, sodass der Trupp insgesamt aus sechs Infanteristen bestehen muss.
§9 Bei einer Feldwebelprüfung muss der zu prüfende Soldat die Fähigkeit zeigen, als Gruppenführer mindestens zwei Trupps à 5 Mitglieder führen zu können.
§10 Am Ende der Unteroffiziers-/Feldwebelprüfung wird im Rahmen einer Evaluationskommission über die Zukunft des Prüflings entschieden. Die anwesenden Ratsmitglieder sind dazu angehalten, die Evaluationskommission selbstständig aus den anwesenden Kameraden zusammenzusetzen, die aufgrund der Mission ein Urteil über den Prüfling fällen können.

Missionsersteller:
§11 Es ist dem Missionsersteller erst ab einer Mindestanzahl von überwiegend acht Teilnehmern gestattet, eine gewertete Mission zu starten.
§12 Der Missionsersteller darf nicht aktiv als Infanterist an Missionen teilnehmen, sondern höchstens als Operationszentrale wirken.
§13 Der Missionsersteller darf nicht aus Emotionen handeln und demnach die Mission gestalten, um z.B. aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen den weiteren Missionsfortschritt unmöglich zu gestalten und/oder gezielt bestimmte Kameraden mehrmals auszuschalten.
§14 Dem Missionsersteller ist es erlaubt, die Steuerung über feindliche Einheiten zu übernehmen und Kameraden zu töten, sollte damit aber nicht das Ziel verfolgen, alle unsere Mitglieder mit dieser Einheit auszulöschen.
§15 Dem Missionsersteller ist es gestattet, über den verbündeten Einsatz von Artillerie und Mörser innerhalb einer Mission zu entscheiden.
§16 Während laufenden Missionen dürfen verstorbene Kameraden nicht an die Front teleportiert werden. Der Missionsersteller und/oder die Operationszentrale muss sich um einen Transport an die Front kümmern.
§17 Der Missionsersteller ist für die Anwesenheitsliste der Mission verantwortlich. Diese ist am Ende einer Mission, einem Ratsmitglied vorzulegen, sodass Missionspunkte in das Informationsblatt eingetragen werden können.
§17.1 Der Missionsersteller ist dazu angehalten, beim Missionsstart einen Screenshot von der Spieleranwesenheit zu machen und spätestens an einem Sonntag dem Rat zukommen zu lassen.
§18 Die Implementation von Feldjägern und ihren Fahrzeugen ist nur im Sinne von design- und roleplaytechnischen Entscheidungen zulässig, darf aber nicht für den Bereich der Jurisdiktion und Exekutive angedacht sein.
§19 Der Missionersteller hat die Befugnis, über die zu erhaltenden Missionspunkte der Soldaten zu bestimmen. Dabei sind aber valide Gründe für eine differenzierte Verteilung zwischen verschiedenen Soldaten vorzulegen.
§20 Der Missionsersteller ist dazu verpflichtet Missionspunkte zu vergeben. Diese sind abhängig von der Dauer, dem Verhalten und der Leistung der Soldaten (Dauer: 1 Stunde = 1 MP; 2 Stunden = 2 MP; 4 Stunden = 3 MP).
§20.1 Ausnahmen können durch den Rat erlassen werden.

Operationszentrale:
§21 Der Operationszentrale ist es nicht gestattet, zusätzliche, untypische Waffen in einer Mission zu bestimmen.
§22 Der Operationszentrale ist es gestattet, den Einsatz von Schalldämpfern für alle Einheiten zu genehmigen.

Richtlinien:
§23 In den Missionen herrscht die Pflicht, in seiner Rolle zu bleiben und sich bestenfalls realistisch zu verhalten und sein Leben an erste Stelle zu setzen.
§24 In Ausbildungen herrscht keine Roleplay- und/oder TFAR-Pflicht.
§25 Alle Kampfhandlungen müssen mit dem humanitären Völkerrecht, den internationalen Kriegsregularien und Menschenrechten vereinbar sein. Das Feuern auf Zivilisten ist zu unterbinden.
§26 Dem Befehl des Truppenführers und/oder Vorgesetzten ist Folge zu leisten und nicht zu widersprechen.
§26.1 Es ist einem erlaubt, den Befehl zu verweigern, sofern dieser gegen das internationale Kriegs-/und Menschenrecht verstößt und der eigene Tod wissentlich und willentlich in Kauf genommen wird.
§27 Dem Truppführer ist es gestattet, Truppmitglieder bei Fehlverhalten oder bewiesener und unrechtmäßiger Befehlsverweigerung festzunehmen.
§28 Der Truppführer hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Kameraden mit einem Führerschein die Truppfahrzeuge fahren.
§29 In einer Mission wird der Server ohne Absprache der Leitung (Operationszentrale, Missionsersteller, Truppführer) nicht verlassen.
§29.1 Bei technischem Defekt hat man wieder auf dem Server zu erscheinen und die Situation zu erklären und/oder über andere Kommunikationsmittel die leitenden Personen darüber zu informieren, dass man verhindert ist, weiter an der Mission teilzunehmen.
§30 Wer unentschuldigt zehn Minuten zu spät kommt und damit den Beginn einer Mission nachweislich behindert, hat damit zu rechnen, dass man stark verminderte Missionspunkte bekommen kann.
§31 Die Funkdisziplin ist unter jeden Umständen einzuhalten, sodass alle wichtigen Informationen richtig und vollständig übermittelt werden können.
§31.1 Ausnahme ist der Kurzstreckenfunk des Trupps. Hier ist zwar darauf zu achten, nur wichtige Informationen und Details weiterzugeben, aber die Richtlinien sind milder als bei dem übergreifenden Langstreckenfunk.
§32 Es ist niemandem gestattet innerhalb einer Mission über die Mapgrenze zu gelangen/gehen.
§32.1 Bei Zuwiderhandeln wird der Tatverdacht des Bugusing erhoben (Ausnahme: Kampfflugzeuge).
§32.2 Ausnahmen können durch den Rat erlassen werden.
§33 Wenn man dauerhaft eine Mission aufnehmen/streamen möchte, muss man alle Beteiligten am Appellplatz darauf hinweisen. Personen, die damit nicht einverstanden sind, werden gebeten, sich von der aufnehmenden Person weitestgehend fernzuhalten bzw. die Mission zu verlassen. Personen, die witzige Momente "clippen" möchten, haben die Erlaubnis, es mit z.B. der Shadowplay-Funktion von NVIDIA zu tun.
§34 Es ist einem verboten, sich an die Feindpositionen vor dem Tod zu "erinnern", es sei denn, man wird nach dem Tod über diese aufgeklärt (Karte, mündliche Information, Funk).
§35 Verstorbene Kameraden, die in der Basis oder in der vorgezogenen Basis neu einsteigen, dürfen nicht ohne Absprache mit der Operationszentrale an die Front zurückkehren.
§36 Befestigte Anlagen/Stellungen dürfen nicht aufeinander gebaut/platziert werden, sodass kein Turm entsteht (Bezugnahme auf das Fortify-Tool).
§37 Panzer-/Flugabwehrwaffen dürfen nur von normalen Schützen getragen werden, d.h. beispielsweise ein Sanitäter, MG-Schütze, DMR-Schütze dürfen nicht zusätzlich eine Panzer-/Flugabwehrwaffe tragen. Diese Regelung gilt für alle Rollen, die eine andere spezifische Ausrüstung haben und somit nicht gemischt werden dürfen (Beispiel: MG-Schütze und Sanitäter) [Ausgeschlossen: Funker].
§38 Wenn Bataillone und ihre für die Ausführung ihres Tätigkeitsspektrums erforderliche Ausrüstung nicht benötigt werden, was im Vorhinein oder aufgrund eines Zwischenfalls während eines Einsatzes von der Operationszentrale und/oder dem Missionsersteller entschieden werden kann, müssen die betroffenen Soldaten die Ausrüstung eines normalen Infanteristen gemäß der Jägerbataillon 62 Ausrüstungsliste tragen.

Regelwerk (Bataillone):

§39 Erst ab dem Dienstgrad "Gefreiter" ist es einem gestattet, einen Antrag zur Aufnahme in ein Bataillon stellen.
§40 Erst ab dem Dienstgrad "Unteroffizier" ist es einem gestattet, ein Bataillon leiten.
§41 Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Bataillon insgesamt vier Mitglieder vorzuweisen hat, muss innerhalb von 14 Tagen ein Stellvertreter gewählt werden.
§41.1 Sollte seitens des Bataillonsleiters innerhalb der Frist kein Stellvertreter eingesetzt worden sein, so wird der Rat einen auswählen.
§42 Der Bataillonsleiter und/oder Stellvertreter sind dazu angehalten, den Anwärtern ihres Bataillons beim erstmaligen Spielen die spezifische Ausrüstung auszuhändigen.
§43 Der Bataillonsstellvertreter ist befugt, Ausbildungen zu machen und Kameraden, sofern der Bataillonsleiter länger als 30 Tage inaktiv war, selbstständig aufnehmen.
§44 Sofern ein Kamerad befördert werden will, muss dieser sich selbstständig bei seinem Bataillonsleiter melden, sodass jener beim Rat die Beförderung beantragen kann.
§44.1 Diese Regelung gilt nur für die Übergangsbereiche zwischen den Sektoren "Mannschaft zu Unteroffizier", "Unteroffizier zu Feldwebel" und "Feldwebel zu Offizier", da alle anderen durch das reguläre Beförderungssystem abgedeckt sind.
§45 Es ist dem Bataillonsleiter sowie dessen Stellvertreter vorbehalten, zu entscheiden, wer aus dem Bataillon die Befugnis hat, ein Barett zu tragen.
§46 Es sind nur die Ausrüstungsgegenstände zu verwenden, die auch in der Bataillonsausrüstungsliste eines Bataillons geschrieben stehen.
§47 Mitglieder aus den folgenden Bataillonen (Luftwaffe, Panzertruppe) haben die Erlaubnis, die internen Fortbildungen eines der folgenden Bataillone (Fallschirmjäger, Fernspäher) zu beantragen.
§47.1 Diesbezüglich gelten sie nicht als Bataillonsmitglied sondern nur als fortgebildetes Mitglied der Panzertruppe/Luftwaffe in Bezug auf die bataillonsspezifische Ausbildung der Fallschirmjäger/Fernspäher.
§47.2 Sie dürfen nur die Aufgaben, die sie per Fortbildung erhalten haben, ausführen, wenn der Missionsersteller/OpZ ausdrücklichst die Erlaubnis dazu gegeben hat und die Bataillone (Luftwaffe, Panzertruppe) nicht benötigt werden. Demnach hat nicht das Individuum mit der Fortbildung zu entscheiden, wann es eingesetzt wird, sondern die Leitungsebene im Einsatzgebiet.
§48 Ein sogenanntes Truppenpraktikum muss mit dem eigenen Batallionsleiter abgesprochen und mindendestens fünf Tage vor der nächsten Mission beantragt werden.
§48.1 Man ist erst berechtigt, ein Truppenpraktikum zu beantragen, wenn man mindestens den Dienstgrad des Gefreiten trägt.
§48.2 Das Truppenpraktikum darf maximal eine Mission lang stattfinden und nur einmal im Monat beantragt werden.

Regelwerk (Liberation):

§49 Es dürfen nur Bundeswehrfahrzeuge für Einsätze benutzt werden. Beutefahrzeuge müssen schleunigst zur nächstgelegenen Forward Operating Base gebracht und verwertet werden.
§50 Ein Trupp muss mindestens aus zwei Mann bestehen, um Einsätze auszuführen. Einzelgängeraktionen sind zu unterbinden, da damit Ausrüstung in Gefahr gebracht werden könnte.
§51 Gebildete Gruppen und Truppen müssen sich auf der Karte eintragen (Name, Kurzstreckenfunkfrequenz, Langstreckenfunkfrequenz) sowie in den erweiterten Einstellungen in einer Gruppe einfinden.
§52 Auf dem Liberationserver gelten sonst dieselben Regeln wie bei normalen Missionen, d.h. Zivilisten und ihre Häuser müssen berücksichtigt werden.

Regelwerk (Reservistenstatus):

§53 Jeder kann ohne Angaben von Gründen den sofortigen Status als Reservist erhalten, sofern er diesen im Forum beantragt hat.
§54 Der Reservistenstatus dient als Pause und darf nicht missbraucht werden.
§54.1 Der Reservistenstatus wird automatisch entfernt, sofern der Reservist innerhalb der beantragten Zeit an drei Missionen teilnimmt.
§54 Reservisten müssen sich nicht von Missionen o.Ä. entschuldigen oder den Teilnahmestatus bei einer Mission angeben.
§55 Die maximale Laufzeit eines Reserveantrages beträgt drei Monate. Nach Ablauf des Reservistenstatus wird jener nicht automatisch verlängert, sondern müsste durch einen erneuten Antrag im Forum angefragt werden.
§55.1 Sofern der Reservist versäumen sollte, den Antrag zu verlängern, wird dieser gestrichen.

Regelwerk (Beantragungen):

§56 Es dürfen nur Ausrüstungsgegenstände (Fahrzeuge, Flugzeuge, Ausrüstungsgegenstände) benutzt sowie beantragt werden, die auch in der Realität von der Bundeswehr "flächendeckend" genutzt werden.
§56.1 Ausnahmen können nach gründlicher Evaluation durch den Rat vergeben werden.
§57 Beantragungen hinsichtlich der wöchentlich stattfindenden Ratssitzung müssen schriftlich beantragt werden, damit andere Kameraden zu dieser Thematik Stellung nehmen können.
§57.1 Ausnahme sind hierbei Beschwerden gegen explizite Persönlichkeiten. Diese können mündlich weitergeleitet und besprochen werden, sodass dann in der Ratssitzung ein Vermittlungsgespräch eingeleitet werden kann.
§58 Ein abgelehnter Antrag darf erst nach zwei Monaten erneut beantragt werden. Das gilt sowohl für die Ratssitzung als auch für die Volkskammertagung.


Regelwerk (Bestrafungen):

§59 Langfristige und/oder dauerhafte Ausschlüsse aus der Gemeinschaft dürfen nur nach Absprache mit dem Rat verhangen werden.
§60 Bestrafungen dürfen im Forum infrage gestellt werden. Hierfür wird ein Ehrengericht nach Absprache mit den Beteiligten, bestehend aus einem neutralen Rats- oder Supportmitglied, zusammengestellt.
§61 Ausgeschlossene Mitglieder sind nicht mehr Teil der 7.Armee und können ohne Weiteres nicht wieder aufgenommen werden.
§61.1 Außer der Rat beschließt einstimmig, dass diese Person wieder Mitglied werden darf.

Regelwerk (Missionen):

§62 Eine Mission muss drei Tage vor Beginn in den Kalender eingetragen werden.
§62.1 Missionen müssen vorher bei einem Ratsmitglied angemeldet und abgesegnet werden.
§63 Die 7.Armee verfolgt eine "Non-DLC-Policy", d.h. das keine kostenpflichtigen DLC-Fahrzeuge und Spielerausrüstungen bei normalen Missionen Bestand haben dürfen (Ausnahme: Gasmasken).
§64 Es dürfen maximal zwei Missionen innerhalb einer Woche stattfinden, davon aber nur eine Werktags (Montag bis Donnerstag).
§65 Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten von Missionen. Diese unterscheiden sich im Ausmaß der zu erbringenden Arbeit und Beantragungsmaßnahmen seitens des Missionserstellers.
§65.1 Mission: Eine Einzelne nicht unbedingt mit einer Missionsreihe zusammenhängende Mission, die trotzalledem den Rahmenbedingungen der 7.Armee Folge leisten muss (Bundeswehr, allgemein gängige ACE-/ sowie sonstige Einstellungen, Ausrüstungssystem (Jäger), keine DLC´s, keine zusätzlichen Mods, mündliche Beantragung bei einem Ratsmitglied, da es nur eine eine einzelne Mission ist bedarf eines Briefings im Kalendereintrag, sodass die Rahmenbedingungen klargestellt werden).
§65.2 Missionsreihe: Eine aus mehreren Missionen zusammenhängende Reihe, die eine chronologisch verlaufende Geschichte beinhaltet (Bundeswehr, keine DLC´s, allgemein gängige ACE-/ sowie sonstige Einstellungen, Ausrüstungssystem (Jäger), kann zusätzliche Mods beinhalten, schriftliche Beantragung im Forum).
§65.3 Eventmission: Eine einzelne oder mehrere zusammenhängende Missionen, die fernab der normalen Bundeswehrmissionen stattfinden können (Diverse Fraktionen können spielbar sein, diverse DLC´s können verarbeitet werden, kann zusätzliche Mods beinhalten, schriftliche Beantragung im Forum).
§66 Bei Events wird dasselbe Ordenssystem angewendet, wie es auch bei normalen Missionen der Fall ist.

Regelwerk (Inaktivität und Wiederaufnahme):

§67 Inaktive Mitglieder, die beispielsweise einen Monat lang unentschuldigt inaktiv waren, werden aus dem aktiven Dienst und somit der Mitgliederliste gestrichen.
§67.1 Gestrichene beziehungsweise aus dem aktiven Dienst gestellte Mitglieder können jederzeit erneut als Rekrut anfangen.
§68 Jede Person, die sich bei der 7.Armee erneut einschreibt, muss die allgemeine Grundausbildung wiederholen.
§68.1 Freiwillig ausgetretene Mitglieder, die wieder eintreten möchten, werden nach der erneut durchgeführten allgemeinen Grundausbildung als Gefreiter gelistet.
§68.2 Ausnahmen können durch den Rat erlassen werden.

Regelwerk (Anmeldung/Registrierung):

§69 Um Mitglied der 7.Armee werden zu können, muss man der deutschen Sprache mächtig sein.
§70 Jede Person, die sich bei der 7.Armee einschreibt, muss die allgemeine Grundausbildung wiederholen.
§71 Der Name, mit dem man sich bei der 7.Armee anmeldet, muss einfachheitshalber ein deutscher Name sein.
§71.1 Dabei muss gewährleistet sein, dass der Name mit dem zu ergänzenden Rangkürzel und der Dienstnummer in das auszufüllende Feld des Namens passt (24 Zeichen).
§72 Die Installation vom Task Force Arrowhead Radio ist Teil des Anmeldungsprozesses und nicht Aufgabe des Ausbilders.
§73 Die im Anmeldungsgespräch ausgesuchte Dienstnummer ist unveränderbar und wird erst beim Ausscheiden aus dem aktiven Dienst gelöscht.
§74 Es ist einem nur bis zum Dienstgrad des Oberstabsgefreiten gestattet, seinen Namen zu ändern.


Grundgesetzbuch der 7.Armee:

Allgemeine-/ und Verhaltensregeln:

§75 Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
§75.1 Bei Fragen zu den Regeln muss ein Ratsmitglied, Supporter oder anderweitig befugtes Personal aufgesucht und nach Rat befragt werden.
§76 Das aktive Suchen und Ausnutzen von Grauzonen im Regelwerk steht unter Strafe.
§77 Es sind alle Benutzer angehalten, die TS3-Server Regeln zu beachten. Sollte ein gravierender Regelverstoß von einem Benutzer erkannt werden, ist dieser umgehend einem Ratsmitglied zu melden.
§78 Der allgemeine Umgangston ist uns sehr wichtig. Diskriminierung und Hetze sind absolut unerwünscht und führen zum Ausschluss aus der 7.Armee.
§79 Jegliche Arten von „Trolls“ sind untersagt und führen zu einer Verwarnung, nach wiederholtem Verstoß gegen diese Regel muss mit einer höheren Strafe gerechnet werden.
§80 In dem Teamspeak-Avatar dürfen keine beleidigenden oder anstößigen/obszönen Bilder enthalten sein, ebenso sind pornografische und politisch radikale Inhalte verboten.
§81 Aggressives und aktives Abwerben auf Server, die mit anderen Arma III-Taktikeinheiten in Verbindung zu bringen sind, stehen unter Strafe.
§82 Jedwede Art von absichtlicher/durchgängiger nicht erwünschter Belästigung durch Töne und ähnliche Geräuschkulissen wie Handygeräusche, Soundboard und Stimmverzerrer sind verboten.
§83 Ratsmitglieder, Supporter oder anderweitig befugtes Personal haben volles Weisungsrecht. Das Verweigern einer bestimmten und konformen Anweisung kann mit Strafen geahndet werden.
§84 Es ist verboten, Identitäten, Fotos oder persönliche Informationen von anderen Mitspielern und Gästen ohne dessen Einverständnis preiszugeben und zu veröffentlichen.
§85 Es ist einem erst gestattet, eine Aufnahme/einen Stream in einem Channel zu starten, sofern man alle Beteiligten um Erlaubnis gefragt hat und alle damit einverstanden sind.
§86 Das Nutzen eines VPN-Changers steht unter Verbot.
§87 Man darf sich nur mit dem in der Anmeldung angegebenen Namen oder einem dazugehörigen Pseudonym auf dem Teamspeak aufhalten.
§88 Wer mutwillig unbestätigte Gerüchte über einen Kameraden verbreitet, die denselben in einem schlechten Licht darstellen lassen, muss mit einer Strafe rechnen.
§89 Es ist einem nicht erlaubt, einen Channel, abgesehen vom TFAR-Channel, mit einem Passwort zu versehen.
§90 Die Kommunikations- sowie Gameserver sind kein Marktplatz für politische Debatten.
§91 Korruption ist ein schwerwiegendes Vergehen und wird in keiner Weise geduldet, sodass bei Zuwiderhandlung mit einer Degradierung und gegebenenfalls dem Entzug der Bataillonsführungsposition zu rechnen ist.
§92 Personen, die sich in einem vertraulichen Kreis massieren, um andere Personen, egal welcher Position, bewusst zu verunglimpfen beziehungsweise zu verekeln, müssen mit starken Konsequenzen rechnen.
§93 Es steht unter Strafe auf heimtückische Art und Weise andere Personen bewusst in Regelfettnäpfchen treten zu lassen, die vorher von der Person geplant worden sind.
§94 Das Nutzen jedweder Anwendungen/Programme und Spielmechaniken, die den Spielfluss erheblich verändern und/oder dem Nutzer einen unfairen Vorteil verschaffen, sind ausdrücklich verboten.
§95 Bei ernsten und nicht mit einer Beilegung zu rechnenden Streitigkeiten unter Soldaten ist dringend der Support einzuschalten, damit der Sachverhalt objektiv gelöst werden kann.
§96 Ratsmitglieder, Supporter oder anderweitig befugtes Personal werden darum gebeten, dass Gespräch mit Beschuldigten im Supportraum zu suchen, sofern eine Bestrafung vollstreckt werden muss.
§97 Wer aus sozialen, technischen, geschäftlichen oder privaten Gründen an einer Mission nicht teilnehmen kann, wird dazu aufgefordert, sich im Kalendereintrag oder anderweitig bei einer zuständigen Person abzumelden.
§98 Der Rat, Supporter und anderweitig befugtes Personal haben in allen Diskussionen das letzte Wort. Dem ist ohne Widerstand Folge zu leisten und kann im Zweifel durch einen Beitrag im Forum angefochten werden.
§99 Wer in Bezug auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich erscheinen lässt und öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen wurde, hat mit einer Strafe zu rechnen.
§100 Das Rangsystem ist ausschließlich auf dem Arma III-Server aktiv und findet auf dem Teamspeak 3 keine Verwendung.


Disclaimer:

Regeländerungen sind der Führungsebene der 7.Armee vorbehalten und können jederzeit durchgesetzt werden!

Hinweis: Sofern es von Ihnen gewünscht sein sollte, den Forumaccount rückwirkend zu löschen, sind Sie dazu aufgefordert, selbstständig den Support zu kontaktieren und darum zu bitten.
Sofern von Ihnen ein Geburtsdatum eingetragen wurde, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass dieses öffentlich im Kalender eingesehen werden kann. Das gilt auch für anderweitige Informationen wie Geschlecht, E-Mail, Hobbies etc., die beim Ausfüllen auf ihrem Forumprofil angezeigt werden.

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